Behandlungsangebot

Behandlungsangebot

Behandlungsspektrum

Die Kindheit und Jugend ist eine Zeit voller Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben. Hier werden prägende Erfahrungen gemacht und wichtige Weichen für das ganze Leben gestellt. Manchmal kommt es zu Schwierigkeiten, Krisen oder Störungen, die die Entwicklung beeinträchtigen. Dann kann es notwendig sein, professionelle Hilfe durch einen Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. Gründe hierfür könnten zum Beispiel sein:
  • Ausgeprägte Ängste oder Panikattacken
  • Stimmungsprobleme
  • Schlafstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden (wie häufige Bauch- oder Kopfschmerzen)
  • Probleme mit dem Essen
  • Zwänge (wie Wasch-, Kontroll-, Wiederholungszwang) oder Tics
  • Einnässen und Einkoten
  • Konzentrationsschwierigkeiten, starke Unruhe, erhöhte Impulsivität
  • Schulleistungsprobleme oder Schulverweigerung
  • Schwierigkeiten mit Gleichaltrigen
  • Aggressives oder dissoziales Verhalten, Probleme im Regelverhalten
  • Psychische Beschwerden nach belastenden Lebensereignissen
  • Dissoziative und somatoforme Störungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Persönlichkeitsstörungen
Unbehandelte psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind mit einer schlechten Prognose verbunden.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch ohne Einverständnis ihrer Eltern Kontakt mit einem Psychotherapeuten aufnehmen.
Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen bis zu ihrem 21. Geburtstag.

Verhaltenstherapie

Auf der Suche nach einem passenden Therapeuten begegnet man oft vielen unterschiedlichen Angeboten und Therapierichtungen. Dabei kann es schwierig sein, sich ein Bild darüber zu verschaffen, welche Therapierichtung für einen persönlich passend ist und welche Therapeuten eine anerkannte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung haben. Deshalb möchte ich an dieser Stelle gerne einen kurzen Einblick in meine Arbeitsweise als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie geben. 

Die Verhaltenstherapie ist (neben der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie) eines der drei anerkannten Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Deshalb werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie von den Krankenkassen auch übernommen.

Die Verhaltenstherapie basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen, ihre Wirksamkeit wurde in unzähligen Studien erfolgreich nachgewiesen und sie ist ein bewährtes Therapieverfahren für alle Altersgruppen. 

Die Verhaltenstherapie setzt am aktuellen Erleben und Verhalten, an den gegenwärtigen Problemen an und bezieht die individuelle Lebensgeschichte, Lernerfahrungen, das Umfeld sowie Erkenntnisse aus der Neurobiologie und Medizin ein. "Verhalten" ist hierbei in einem umfassenderen Sinn gemeint - es geht um das Denken, das Fühlen und das Handeln, aber auch um die körperlichen Prozesse bzw. Reaktionen

Ziel der Therapie ist es, Bedingungen zu schaffen, die ein "Umlernen" bzw. eine Verhaltensänderung beim Patienten möglich machen und eine besserer Lebensqualität zur Folge haben. 

Dabei geht die Verhaltenstherapie handlungsorientiert vor und geht über den Therapieraum hinaus, d. h. es werden aktiv neue, hilfreiche Verhaltens- und Erlebensweisen erprobt und in den Alltag übertragen.

Die Verhaltenstherapie verfolgt den Grundgedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Patient erhält in der Therapie das Werkzeug, das er benötigt, um langfristig seine Probleme eigenständig zu lösen.

Ablauf

  • Um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren, melde Dich bzw. melden Sie sich bitte während der telefonischen Sprechstunde
  • Wir vereinbaren dann einen persönlichen Gesprächstermin
  • Wenn wir nach einigen Gesprächsterminen (Sprechstunden und probatorische Sitzungen) feststellen, dass die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt sind und wir uns (Patient, Eltern und Therapeut) für die Aufnahme einer Psychotherapie entscheiden, muss bei der Krankenkasse zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Mit der Therapie kann nach Bewilligung begonnen werden. Bei Selbstzahlern entfällt dies natürlich. 
  • Die Dauer der Therapie hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Diagnose, Schweregrad der Störung, Behandlungsmotivation). Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bis 24 Sitzungen. Eine sogenannte Langzeittherapie kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 80 Stunden umfassen.
  • Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin statt. 
  • In der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen finden in meiner Praxis zusätzlich regelmäßige Elterngespräche statt. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum ersten Termin mit:
  • Versichertenkarte (ggfs. Ihre Überweisung)
  • Vorbefunde (soweit vorhanden und ggfs. als Kopie)
  • Ausgefüllter Anamnese-Fragebogen (siehe Downloads) 

Kosten und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich versichert, werden sämtliche Kosten der ambulanten Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Private Krankenversicherung / Beihilfe / Selbstzahler
Sind Sie privat versichert, wird Ihnen das Honorar für die ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. 
Es ist sinnvoll, bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfe zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Ausfallhonorar
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, d. h. die Therapiestunde ist für jeden Patienten exklusiv reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, ist privat ein Ausfallhonorar zu entrichten. 


Qualität und Fachlichkeit

Ich bin Diplom-Psychologin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die Berufsbezeichnung ist durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin darf sich nur nennen, wer nach einem abgeschlossenen Studium der Psychologie, Medizin, Pädagogik oder Sozialpädagogik eine mindestens dreijährige (Vollzeit) oder mindestens fünfjährige (Teilzeit) Ausbildung zur Psychotherapeutin abgeschlossen hat. Somit wird Psychotherapie nur von Personen durchgeführt, die dafür umfassend qualifiziert und ausgebildet sind.

Die Qualität und Fachlichkeit meiner Arbeit unterstütze ich durch
  • regelmäßige Supervision und Intervision
  • Teilnahme an fach- und störungsspezifischen Fort- und Weiterbildungen bzw. Kongressen
  • Teilnahme Qualitätszirkeln
  • Mitgliedschaft in der DGKJP, BVVP, KVBW und der Psychotherapeutenkammer
  • praxisinternes Qualitätsmanagement
  • fallbezogene und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen und Ärzten

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. 
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